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  • ab 12.07.1994 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DGWUDJLRB

Bibliographie

Titel
Dank- und Glückwunschurkunden für die Dienst- oder Arbeitsjubiläen der Landesbediensteten
Redaktionelle Abkürzung
DGWUDJLRB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411010400005

(1) Die Dank- und Glückwunschurkunden für die Landesbediensteten im Beamten- oder Richterverhältnis haben folgenden Wortlaut:

"________________________________________
(Vor- und Zuname)
spreche ich für
....jährige gewissenhafte Pflichterfüllung
im öffentlichen Dienst
zum Wohle der Allgemeinheit
den Dank der Niedersächsischen
Landesregierung
und zugleich deren Glückwünsche aus
(Ort, Datum)
(Landessiegel)
(Vollziehende Dienststelle)
__________________________________________
(Unterschrift)"

In der Urkunde ist zwischen der Anrede (Frau/Herrn) und dem Namen die Amts- oder Dienstbezeichnung einzufügen.

(2) Für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist diejenige Dienststelle zuständig, bei der die Personalakten geführt werden. Die Berechnung verbleibt bei den Personalakten; eine Ausfertigung erhält die oder der Landesbedienstete.