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Anlage 6 NElbtBRG - Anlage 6
(zu § 4 Satz 2 Nr. 3)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100
Besonders geschützte Biotope
Nr.Bezeichnung
1.Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
2.Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder,
wenn sie auf den in Anlage 4 gekennzeichneten Flächen vorkommen
3.Stieleichen- und Eichen-Hainbuchenwälder, alte bodensaure Eichenwälder,
wenn sie auf den in Anlage 4 gekennzeichneten Flächen vorkommen
4.Au-, Bruch- und Sumpfwälder, Moorwälder
5.Quellbereiche
6.natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
7.naturnahe Kleingewässer
8.Sümpfe
9.Röhrichte
10.feuchte Hochstaudenfluren,
wenn sie auf den in der Anlage 4 gekennzeichneten Flächen vorkommen
11.Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Torfmoor-Schlenken
12.unbewaldete Binnendünen
13.Lehmwände
14.Zwergstrauchheiden
15.Magerrasen
16.magere Flachland-Mähwiesen, wenn sie auf den in Anlage 4 gekennzeichneten Flächen vorkommen
17.seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen
18.Pfeifengraswiesen
19.Brenndoldenwiesen
20.Sumpfdotterblumenwiesen
21.Flutrasen