Art. 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2007
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat
- Redaktionelle Abkürzung
- NdsK-DVbgÄndÜbkG 2007,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
(1) Der am 27. Oktober 2006 unterzeichneten Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen wird zugestimmt.
(2) Die Übereinkunft wird nachstehend veröffentlicht (1).
Übereinkunft hier nicht wiedergegeben; die Änderungen wurden in die Durchführungsvereinbarung eingearbeitet.