Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.04.1975, Az.: 2 U 57/74
Kind in Pkw; Halten an vielbefahrener Bundesstraße; Haftung der Eltern
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 23.04.1975
- Aktenzeichen
- 2 U 57/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11581
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1975:0423.2U57.74.0A
Rechtsgrundlage
- § 832 BGB
Fundstelle
- VersR 1976, 199
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Kommt ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden durch das Verlassen des PKw des darin zurückgelassenen Kindes zu Schaden, weil es über die Straße läuft, so haften die Eltern für diesen Schaden, wenn sie das vierjährige Kind unbeaufsichtigt in einem an einer vielbefahrenen Bundesstraße haltenden Pkw allein zurückgelassen haben.