Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.04.1975, Az.: 2 U 57/74

Kind in Pkw; Halten an vielbefahrener Bundesstraße; Haftung der Eltern

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
23.04.1975
Aktenzeichen
2 U 57/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11581
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1975:0423.2U57.74.0A

Fundstelle

  • VersR 1976, 199

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Kommt ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden durch das Verlassen des PKw des darin zurückgelassenen Kindes zu Schaden, weil es über die Straße läuft, so haften die Eltern für diesen Schaden, wenn sie das vierjährige Kind unbeaufsichtigt in einem an einer vielbefahrenen Bundesstraße haltenden Pkw allein zurückgelassen haben.