§ 7 NGG - Verbesserung der Entscheidungsfindung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
- Amtliche Abkürzung
- NGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Die Dienststelle soll sicherstellen, dass in ihre Entscheidungsprozesse weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen sowie die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern einfließen können.