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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 7 NGG - Verbesserung der Entscheidungsfindung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Amtliche Abkürzung
NGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Die Dienststelle soll sicherstellen, dass in ihre Entscheidungsprozesse weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen sowie die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern einfließen können.