Abschnitt 2 ESPÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- ESPÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Für folgende Regelungen wird der Schule die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inanspruchnahme dieser Entscheidungsspielräume an die Stelle der Vorgabe.
2.1
Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen (Bezugserlass zu a):
Die Nummern 3.1, 3.3 und 3.6 (Bildung von Klassen) mit der Maßgabe, dass zusätzliche Ressourcen nicht bereitgestellt werden und der Pflichtunterricht nach Stundentafel sichergestellt ist;
2.2
Bestimmungen für den Schulsport (Bezugserlass zu b):
2.2.1 Nummer 5.3 (Sportfeste und Wettkämpfe),
2.2.2 Nummer 7 (Pflicht zur Teilnahme am Schulsport);
2.3
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen (Bezugserlass zu c).
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 6. August 2020 (Nds. MBl. S. 856, SVBl. Nr. 9/2020 S. 396)