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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 EStG§7i-BRL-RdErl - Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG)

Bibliographie

Titel
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b EStG
Redaktionelle Abkürzung
EStG§7i-BRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Anlagen

Pläne zur Rückgabe

Rechnungsaufstellung

Originalrechnungen (Schlussrechnungen)

Sehr geehrte

Sie sindEigentümerVertreter des Eigentümers
Sonstiger BauberechtigterVertreter des sonstigen Bauberechtigten

des Gebäudes/Gebäudeteils (genaue Adresse des Objekts, bei Gebäudeteilen zusätzlich genaue Beschreibung):

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(Die Bescheinigungsbehörde) bestätigt, dass das Gebäude/Gebäudeteil

ein Baudenkmal nach § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) ist.
Das Objekt erfüllt die Bedingungen gemäß Tz 2.1 der Bescheinigungsrichtlinien seit dem ........ .
(Es wurde am .......... in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.)
Teil der denkmalgeschützten Gebäudegruppe/Gesamtanlage nach § 3 Abs. 3 NDSchG ist.
(Die Gebäudegruppe/Gesamtanlage wurde am ........ in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.)

Die hieran in der Zeit vom ................. bis ................. durchgeführten Arbeiten (konkrete Bezeichnung/Beschreibung der Baumaßnahme), die zu Aufwendungen von Euro ................. einschließlich □ /ohne Umsatzsteuer □ geführt haben, waren i. S. der §§ 7i, 10f, 11b EStG nach Art und Umfang zur Erhaltung

des Gebäudes/Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich.
des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe/Gesamtanlage erforderlich.

Die anerkannten Aufwendungen sind in dem anliegenden Verzeichnis der einzelnen Rechnungen, das Bestandteil dieser Bescheinigung ist, gekennzeichnet. Die Kosten sind durch die Originalrechnungen nachgewiesen worden.

Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen, insbesondere die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und die Zugehörigkeit der Aufwendungen zu den Anschaffungskosten i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG oder zu den Herstellungskosten, zum Erhaltungsaufwand oder zu den nicht abziehbaren Kosten.

Zu den bescheinigten Aufwendungen gehören Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer sowie weitere Anschaffungsnebenkosten. Begünstigt ist nur der Anteil, der nach den Feststellungen der Finanzbehörden zu den Anschaffungskosten i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG oder den Herstellungskosten gehört, die auf die begünstigten Baumaßnahmen entfallen.
Zusätzlich gehören zu den begünstigten Aufwendungen Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer sowie weitere Anschaffungsnebenkosten. Davon ist jedoch nur der Anteil begünstigt, der nach den Feststellungen der Finanzbehörde zu den Anschaffungskosten i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG oder den Herstellungskosten gehört, die auf die begünstigten Baumaßnahmen entfallen.

Die Arbeiten sind vor Beginn und bei Planungsänderungen vor Beginn der geänderten Vorhaben mit (der Bescheinigungsbehörde) abgestimmt.

Für die durchgeführte Baumaßnahme ________________________ (konkrete Baumaßnahme/Beschreibung der Maßnahme) wurden aus öffentlichen Mitteln

Zuschüsse von insgesamt € ___________________ gewährt, davon wurden
bewilligt € ___________________ am ___________________, ausgezahlt € ___________________ am ___________________ bewilligt € ___________________ am ___________________, ausgezahlt € ___________________ am ___________________
keine Zuschüsse gewährt.

Werden Zuschüsse von einer für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörde oder einer sonstigen Einrichtung nach Ausstellung der Bescheinigung bewilligt, wird diese entsprechend geändert und der Finanzbehörde Mitteilung hiervon gemacht. Im Übrigen bleibt der Empfänger verpflichtet, für die Maßnahme vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlicher Kasse in seiner Steuererklärung der Finanzbehörde anzugeben, da sie zu einer Minderung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen führen.

Es liegt eine Umnutzung oder Nutzungserweiterung vor.
Aus folgenden Gründen ist sie ausnahmsweise förderfähig (vgl. Tz 3.4. bzw. 3.8 der Bescheinigungsrichtlinien):

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Ergänzende Bemerkungen:

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Finanzbehörde und ist gebührenpflichtig. Rechnung und Überweisungsformular liegen bei.

- Rechtsbehelfsbelehrung -

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag