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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 EStG§7i-BRL-RdErl

Bibliographie

Titel
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b EStG
Redaktionelle Abkürzung
EStG§7i-BRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen nach den §§ 7i und 10f Abs. 1 EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen nach § 10f Abs. 2 und § 11b EStG setzen voraus, dass die oder der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und nach vorheriger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführt worden sind. Hierbei sind die als Anlage beigefügten mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Bescheinigungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2017 zu beachten.