Abschnitt 1 DeichUMRdErl - Regelungsinhalt
Bibliographie
- Titel
- Eingriffsregelung bei Unterhaltungsmaßnahmen von Deichen und Dämmen
- Redaktionelle Abkürzung
- DeichUMRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Zur rechtlichen Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Unterhaltungsmaßnahmen, die der Sicherung der Schutzfunktion von Deichen und Dämmen dienen und dem planfestgestellten oder plangenehmigten Zustand entsprechen, keine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes darstellen. Die Vorschriften über die Eingriffsregelung gemäß den §§ 15 und 17 BNatSchG sowie den §§ 6 und 7 NNatSchG finden daher keine Anwendung.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 2 des RdErl. vom 2. Dezember 2022 (Nds. MBl. S. 1735)