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  • ab 01.07.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LGLN-RdErl

Bibliographie

Titel
Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation; Betriebsanweisung
Redaktionelle Abkürzung
LGLN-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Entsprechend dem Bezugsbeschluss zu a ist zum 1.7.2014 das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen in "Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)" umbenannt worden. Die "Landesvermessung und Geobasisinformation" wird im LGLN als Landesbetrieb nach § 26 LHO geführt. Rechtsform, Aufgaben, Betriebsführung, Aufsicht sowie die Grundsätze der Aufgabenerledigung und Wirtschaftsführung ergeben sich aus der Betriebsanweisung (Anlage), die im Einvernehmen mit dem MF ergeht.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.7.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass zu b außer Kraft.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung