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  • ab 01.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StwAnwSZErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen
Redaktionelle Abkürzung
StwAnwSZErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser Erl. tritt am 01.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. April 2027 durch Nummer 2 des Erl. vom 5. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 85)

An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr