Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 30 Nds. SÜG - In-Kraft-Treten (**))

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Amtliche Abkürzung
Nds. SÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
12000040000000

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 1 Abs. 4 findet auch Anwendung, wenn eine Sicherheitsüberprüfung vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen wurde.

Hannover, den 3. März 1998

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Horst  M i l d e

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Gerhard  S c h r ö d e r

(**)) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten und die Paragrafenfolge des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 128). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetz.