Amtsgericht Osnabrück
Beschl. v. 27.03.2006, Az.: 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04
Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
Bibliographie
- Gericht
- AG Osnabrück
- Datum
- 27.03.2006
- Aktenzeichen
- 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2006, 37413
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGOSNAB:2006:0327.221CS.120JS7709.0A
Rechtsgrundlage
- § 89 InsO
Tenor:
In der Strafsache ... der Antrag des Verurteilten auf Aufhebung der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zurecht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.
Die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens hat nämlich nur für privatrechtliche Beitreibungsmaßnahmen ein Vollstreckungsverbot zur Folge. Jedenfalls erfasst § 89 InsO nicht die strafrechtliche Vollstreckung. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen Zeitlers in der Zeitschrift Rechtspfleger 2001, 337 verwiesen.
Eine andere Sichtweise wäre mit dem Sinn des Strafrechts und Strafvollstreckungsrechts nicht zu vereinbaren.
Das Gericht erlaubt sich abschließend den Hinweis, dass der Verurteilte es auch selbst in der Hand hatte, durch Ableistung gemeinnütziger Dienste die Vollstreckung zu vermeiden.