Amtsgericht Osnabrück
Beschl. v. 27.03.2006, Az.: 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04

Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens

Bibliographie

Gericht
AG Osnabrück
Datum
27.03.2006
Aktenzeichen
221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 37413
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGOSNAB:2006:0327.221CS.120JS7709.0A

Tenor:

In der Strafsache ... der Antrag des Verurteilten auf Aufhebung der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zurecht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

2

Die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens hat nämlich nur für privatrechtliche Beitreibungsmaßnahmen ein Vollstreckungsverbot zur Folge. Jedenfalls erfasst § 89 InsO nicht die strafrechtliche Vollstreckung. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen Zeitlers in der Zeitschrift Rechtspfleger 2001, 337 verwiesen.

3

Eine andere Sichtweise wäre mit dem Sinn des Strafrechts und Strafvollstreckungsrechts nicht zu vereinbaren.

4

Das Gericht erlaubt sich abschließend den Hinweis, dass der Verurteilte es auch selbst in der Hand hatte, durch Ableistung gemeinnütziger Dienste die Vollstreckung zu vermeiden.

Peters Richter am Amtsgericht Ausgefertigt Amtsgericht Osnabrück