Abschnitt 1 EStG§10g-BRL-RdErl
Bibliographie
- Titel
- Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung des § 10g EStG
- Redaktionelle Abkürzung
- EStG§10g-BRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§ 10g EStG), setzt eine Bescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde (in den Fällen des § 10g Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 EStG) oder der für den Kulturgutschutz bzw. der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde (in den Fällen des § 10g Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG) voraus. Hierbei sind die als Anlage beigefügten mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Bescheinigungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2017 zu beachten.