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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 EStG§10g-BRL-RdErl - Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)

Bibliographie

Titel
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung des § 10g EStG
Redaktionelle Abkürzung
EStG§10g-BRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Anlagen

Pläne zur Rückgabe

Rechnungsaufstellung

Originalrechnungen (Schlussrechnungen)

Sehr geehrte

(Die Bescheinigungsbehörde) bestätigt, dass

das Gebäude oder der Gebäudeteil
Adresse des Objekts, bei einem Gebäudeteil zusätzlich genaue Beschreibung
ein Baudenkmal nach § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) ist. Das Objekt erfüllt die Bedingungen gemäß Tz 1.1.2 der Bescheinigungsrichtlinien seit dem ............... (Es wurde am ..... in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen).
Teil der denkmalgeschützten Gebäudegruppe/Gesamtanlage nach § 3 Abs. 3 NDSchG ist (Die Gebäudegruppe/Gesamtanlage wurde am ............... in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen).
die gärtnerische, bauliche oder sonstige Anlage

seit dem ........................ nach § 3 NDSchG unter Schutz gestellt ist.

das Mobiliar, die Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive
Bezeichnung des Gegenstandes (z. B. des Möbelstücks, Bildes, Buches usw.), an dem die Maßnahmen durchgeführt worden sind.
in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder ein Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragen sind (oder)
sich seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz befinden und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.

Das bezeichnete Kulturgut

wird der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die schriftliche Erklärung des Eigentümers vom ... (vgl. Tz 2.2 der Bescheinigungsrichtlinien) liegt < der Bescheinigungsbehörde > vor.
wird nicht zugänglich gemacht, weil folgende zwingende Gründe dem entgegenstehen:

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Die hieran in der Zeit vom ................. bis ................. durchgeführten Arbeiten (konkrete Bezeichnung/Beschreibung der Maßnahme), die zu Aufwendungen von ................... € einschließlich □ /ohne Umsatzsteuer □ geführt haben, waren i. S. des § 10g EStG nach Art und Umfang zur Erhaltung

des Gebäudes/Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich,
des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe/Gesamtanlage erforderlich,
des Kulturgutes nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege, des Kulturgutschutzes und des Archivwesens erforderlich.

Die anerkannten Aufwendungen sind in dem anliegenden Verzeichnis der einzelnen Rechnungen, das Bestandteil dieser Bescheinigung ist, gekennzeichnet. Die Kosten sind durch die Originalrechnungen nachgewiesen worden.

Die Arbeiten sind vor Beginn und bei Planungsänderung vor Beginn der geänderten Vorhaben am ...................... mit (der Bescheinigungsbehörde) abgestimmt.

Zu den bescheinigten Aufwendungen gehört auch die Grunderwerbsteuer. Begünstigt ist nur der Anteil, der nach den Feststellungen der Finanzbehörden zu den Aufwendungen i. S. des § 10g Abs. 1 Satz 1 EStG gehört.
Zusätzliche gehört zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen die Grunderwerbsteuer. Davon ist jedoch nur der Anteil begünstigt, der nach den Feststellungen der Finanzbehörden zu den Aufwendungen i. S. des § 10g Abs. 1 Satz 1 EStG gehört.

Für die Maßnahmen ________________________ (konkrete Baumaßnahme/Beschreibung der Maßnahme) wurden von einer der für Denkmalpflege, Kulturgutschutz oder Archivwesen zuständigen Behörden oder einer sonstigen Einrichtung

Zuschüsse von insgesamt € ___________________ gewährt, davon wurden
bewilligt € ___________________ am ___________________, ausgezahlt € ___________________ am ___________________ bewilligt € ___________________ am ___________________, ausgezahlt € ___________________ am ___________________
keine Zuschüsse gewährt.

Werden Zuschüsse von einer für Denkmalpflege, Kulturgutschutz oder Archivwesen zuständigen Behörde oder einer sonstigen Einrichtung nach Ausstellung der Bescheinigung bewilligt, wird diese entsprechend geändert und der Finanzbehörde Mitteilung hiervon gemacht. Im Übrigen bleibt der Empfänger verpflichtet, für die Maßnahme vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlicher Kasse in seiner Steuererklärung der Finanzbehörde anzugeben, da sie zu einer Minderung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen führen.

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Finanzbehörde und ist gebührenpflichtig.

Rechnung und Überweisungsformular liegen bei.

Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.

- Rechtsbehelfsbelehrung -

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag