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Abschnitt 1 AusgAZuRdErl

Bibliographie

Titel
Zuständigkeiten beim Landesausgleichsamt nach Auflösung der BezReg
Redaktionelle Abkürzung
AusgAZuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
63000

1. Für Beschwerdeverfahren in Lastenausgleichssachen gemäß § 310 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes ist das MI zuständig. Der Amtsbereich der Beschwerdestelle ist das Land Niedersachsen.