Abschnitt 1 AusgAZuRdErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeiten beim Landesausgleichsamt nach Auflösung der BezReg
- Redaktionelle Abkürzung
- AusgAZuRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 63000
1. Für Beschwerdeverfahren in Lastenausgleichssachen gemäß § 310 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes ist das MI zuständig. Der Amtsbereich der Beschwerdestelle ist das Land Niedersachsen.