Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 1 AusgAZuRdErl

Bibliographie

Titel
Zuständigkeiten beim Landesausgleichsamt nach Auflösung der BezReg
Redaktionelle Abkürzung
AusgAZuRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
63000

Für Beschwerdeverfahren in Lastenausgleichssachen gemäß § 310 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes ist die Beschwerdestelle beim NLBV - Außenstelle des Landesausgleichsamtes - zuständig. Der Amtsbereich der Beschwerdestelle ist das Land Niedersachsen.