§ 1 PsychKHUKoZustV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychKHUKoZustV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34200
Für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt nach § 138 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes ist für das Gebiet des gesamten Landes das Niedersächsische Landeskrankenhaus Moringen zuständig.