Abschnitt 1 DRBefMIRdErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefMIRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
Auf die dem MI nachgeordneten Behörden werden die dienstrechtlichen Befugnisse für Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie für Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der entsprechenden Vergütungs- oder Entgeltgruppen übertragen.
Hiervon ausgenommen sind Dienststellenleitungen sowie die stellvertretenden Dienststellenleitungen der BesGr. A 15 mit Zulage und der BesGr. A 15 sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der entsprechenden Vergütungs- oder Entgeltgruppen.