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  • ab 20.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DRBefMIRdErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMIRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Auf die dem MI nachgeordneten Behörden werden die dienstrechtlichen Befugnisse für Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie für Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der entsprechenden Vergütungs- oder Entgeltgruppen übertragen.

Hiervon ausgenommen sind Dienststellenleitungen sowie die stellvertretenden Dienststellenleitungen der BesGr. A 15 mit Zulage und der BesGr. A 15 sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der entsprechenden Vergütungs- oder Entgeltgruppen.