Abschnitt 2 DfBeamVGRvRE - II.
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Anwendung der Ruhensvorschrift des § 53
- Redaktionelle Abkürzung
- DfBeamVGRvRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046047
Die Bezugserlasse werden hiermit aufgehoben.
An das
Landesverwaltungsamt.
Nachrichtlich:
An die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.