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  • ab 26.03.1984 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DfBeamVGRvRE - II.

Bibliographie

Titel
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Anwendung der Ruhensvorschrift des § 53
Redaktionelle Abkürzung
DfBeamVGRvRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046047

Die Bezugserlasse werden hiermit aufgehoben.

An das
Landesverwaltungsamt.

Nachrichtlich:
An die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.