Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.10.2008 (aktuelle Fassung)

§ 4 GewStErhV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten
Redaktionelle Abkürzung
GewStErhV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhebung von Gewerbesteuer im Gebiet des niedersächsischen Küstengewässers und des daran anschließenden Festlandsockels vom 21. Juli 1981 (Nds. GVBl. S. 203) außer Kraft.

Hannover, den 2. Oktober 2008

Die Niedersächsische Landesregierung

W u l f f

M ö l l r i n g