Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 02.09.1987, Az.: 4 UF 40/87

Unterhaltspflichtiger; Spielbankgewinn; Leistungsfähigkeit; Verspielen des Gewinns; Gefahr der Leistungsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
02.09.1987
Aktenzeichen
4 UF 40/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 14285
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1987:0902.4UF40.87.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1988, 89

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Kommt der Unterhaltspflichtige zu einem Spielbankgewinn, so kann daraus seine Leistungsfähigkeit begründet werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Spielbankgewinn binnen kurzer Zeit zum größten Teil durch den Pflichtigen wieder verspielt, auch wenn dies in Kenntnis der möglichen Gefahr der anschließenden Leistungsunfähigkeit erfolgte.