Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 02.09.1987, Az.: 4 UF 40/87
Unterhaltspflichtiger; Spielbankgewinn; Leistungsfähigkeit; Verspielen des Gewinns; Gefahr der Leistungsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 02.09.1987
- Aktenzeichen
- 4 UF 40/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 14285
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1987:0902.4UF40.87.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1581 BGB
- § 1569 BGB
- § 1570 BGB
Fundstelle
- FamRZ 1988, 89
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Kommt der Unterhaltspflichtige zu einem Spielbankgewinn, so kann daraus seine Leistungsfähigkeit begründet werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Spielbankgewinn binnen kurzer Zeit zum größten Teil durch den Pflichtigen wieder verspielt, auch wenn dies in Kenntnis der möglichen Gefahr der anschließenden Leistungsunfähigkeit erfolgte.