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  • ab 16.12.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 StAWiRefAV

Bibliographie

Titel
Wirtschaftsreferent und Buchhalter bei der Staatsanwaltschaft
Redaktionelle Abkürzung
StAWiRefAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800

3.
Die Wirtschaftsreferentin und der Wirtschaftsreferent sowie die Buchhalterin und der Buchhalter sind befugt, bei Durchsuchungen sowie bei sonstigen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungshandlungen anwesend zu sein.