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  • ab 15.07.1950 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
Redaktionelle Abkürzung
NIHBPolZuG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011020000000

Vom 7. Juli 1950 (Nds. GVBl. Sb. I S. 107 - VORIS 21011 02 00 00 000 -)(1)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Nds. GVBl. S. 36