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  • ab 15.07.1950 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NIHHPolZuG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Lande Schleswig-Holstein und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
Redaktionelle Abkürzung
NIHHPolZuG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011010000000

(1) Der am 1. November 1949 in Hamburg, am 15. November 1949 in Kiel und am 15. September 1949 in Hannover vollzogenen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Lande Schleswig-Holstein und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien wird zugestimmt.

(2) Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.