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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NotSanRdErl

Bibliographie

Titel
Besetzung der Rettungsmittel mit Auszubildenden zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter
Redaktionelle Abkürzung
NotSanRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21062

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 1. November 2022 (Nds. MBl. S. 1461)

An die
Träger des Rettungsdienstes

Nachrichtlich:

An
den Niedersächsischen Landkreistag
den Niedersächsischen Städtetag
die Ausbildungsträger
die Rettungsschulen