Abschnitt 2 NotSanRdErl
Bibliographie
- Titel
- Besetzung der Rettungsmittel mit Auszubildenden zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter
- Redaktionelle Abkürzung
- NotSanRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21062
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 1. November 2022 (Nds. MBl. S. 1461)
An die
Träger des Rettungsdienstes
Nachrichtlich:
An
den Niedersächsischen Landkreistag
den Niedersächsischen Städtetag
die Ausbildungsträger
die Rettungsschulen