Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 13.05.2005 (aktuelle Fassung)

§ 7 EingliedG - Kostenfreiheit

Bibliographie

Titel
Gesetz über Gebietsänderungen der Städte Borkum, Cuxhaven, Norden, Wilhelmshaven und Wittmund sowie der Gemeinde Wangerland
Redaktionelle Abkürzung
EingliedG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

1Für Verwaltungshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, die durch dieses Gesetz erforderlich werden, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben. 2§ 20 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung bleibt unberührt.