Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 12.01.1994, Az.: 2 Ss OWi 456/93

Rotlichtverstöße ; Straßenverkehr; Geschützte Verkehrsbereiche

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
12.01.1994
Aktenzeichen
2 Ss OWi 456/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 12821
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1994:0112.2SS.OWI456.93.0A

Fundstellen

  • ZfS 1994, 306
  • zfs 1994, 306-307 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Überfährt ein Kraftfahrer bei Rotlicht die Haltelinie vor einer Kreuzung, berührt hierbei jedoch nicht den geschützten Verkehrsbereich, für den die Ampel bestimmt ist, so verstößt er nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO.

Dies gilt ebenfalls, wenn der Kraftfahrer mit geringer Geschwindigkeit von dem rechten, durch Rotlicht gesperrten, auf die freigegebenen linke Abbiegespur überwechselt.

Siehe hierzu:

OLG Zweibrücken ZfS 1994, 147 m.w.N.