Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 12.01.1994, Az.: 2 Ss OWi 456/93
Rotlichtverstöße ; Straßenverkehr; Geschützte Verkehrsbereiche
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 12.01.1994
- Aktenzeichen
- 2 Ss OWi 456/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 12821
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1994:0112.2SS.OWI456.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 37 StVO
- § 41 StVO
Fundstellen
- ZfS 1994, 306
- zfs 1994, 306-307 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Überfährt ein Kraftfahrer bei Rotlicht die Haltelinie vor einer Kreuzung, berührt hierbei jedoch nicht den geschützten Verkehrsbereich, für den die Ampel bestimmt ist, so verstößt er nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO.
Dies gilt ebenfalls, wenn der Kraftfahrer mit geringer Geschwindigkeit von dem rechten, durch Rotlicht gesperrten, auf die freigegebenen linke Abbiegespur überwechselt.
Siehe hierzu:
OLG Zweibrücken ZfS 1994, 147 m.w.N.