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Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind
Redaktionelle Abkürzung
HochwasserVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Vom 26. November 2007 (Nds. GVBl. S. 669 - VORIS 28200 -)

Aufgrund des § 92a Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 345) wird verordnet: