§ 2 NKomZG - Übergang der Pflicht zur Aufgabenerfüllung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)
- Amtliche Abkürzung
- NKomZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Soweit im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit kommunale Körperschaften eine Aufgabe auf eine gemeinsame kommunale Anstalt, eine andere kommunale Körperschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, sind sie von einer ihnen ohne diese Zusammenarbeit obliegenden Pflicht zur Aufgabenerfüllung frei.