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§ 2 NKomZG - Übergang der Pflicht zur Aufgabenerfüllung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)
Amtliche Abkürzung
NKomZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Soweit im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit kommunale Körperschaften eine Aufgabe auf eine gemeinsame kommunale Anstalt, eine andere kommunale Körperschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, sind sie von einer ihnen ohne diese Zusammenarbeit obliegenden Pflicht zur Aufgabenerfüllung frei.