Amtsgericht Bersenbrück
Urt. v. 18.11.1982, Az.: 4 C 588/82
Schadensersatz; Neupreis; Veralteter Fahrzeugtyp; Anschaffungspreis
Bibliographie
- Gericht
- AG Bersenbrück
- Datum
- 18.11.1982
- Aktenzeichen
- 4 C 588/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12122
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGBERSB:1982:1118.4C588.82.0A
Rechtsgrundlage
- § 13 AKB
Fundstelle
- VersR 1983, 772
Amtlicher Leitsatz
Wenn der versicherte Fahrzeutyp nicht mehr hergestellt wird, ist Neupreis i.S.d. § 13 Abs. 4b AKB der Anschaffungspreis eines gleichartigen Typs gleicher Ausführung. Dies gilt auch dann, wenn der versicherte Fahrzeugtyp im Neuwagenhandel noch als altes Modell preisreduziert verkauft wird.