Amtsgericht Bersenbrück
Urt. v. 18.11.1982, Az.: 4 C 588/82

Schadensersatz; Neupreis; Veralteter Fahrzeugtyp; Anschaffungspreis

Bibliographie

Gericht
AG Bersenbrück
Datum
18.11.1982
Aktenzeichen
4 C 588/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12122
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGBERSB:1982:1118.4C588.82.0A

Fundstelle

  • VersR 1983, 772

Amtlicher Leitsatz

Wenn der versicherte Fahrzeutyp nicht mehr hergestellt wird, ist Neupreis i.S.d. § 13 Abs. 4b AKB der Anschaffungspreis eines gleichartigen Typs gleicher Ausführung. Dies gilt auch dann, wenn der versicherte Fahrzeugtyp im Neuwagenhandel noch als altes Modell preisreduziert verkauft wird.