Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 08.02.1991, Az.: Ss 27/91 - 15 Js 28955/89
Kraftfahrer; Unbesonnenheiten minderjähriger Radfahrer; Bremsbereitschaft; Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr; Fahrweise ; Erhöhte Aufmerksamkeit; Verhalten im Straßenverkehr
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 08.02.1991
- Aktenzeichen
- Ss 27/91 - 15 Js 28955/89
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1991, 12198
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1991:0208.SS27.91.15JS28955.0A
Rechtsgrundlage
- § 230 StGB
Fundstelle
- ZfS 1991, 321
Amtlicher Leitsatz
Die Vorschrift des § 3 Abs. 2a StVO verpflichtet einen Kraftfahrer nicht ohne weitere Anhaltspunkte, jederzeit mit Unbesonnenheiten eines elfjährigen Radfahrers zu rechnen und somit praktisch in Bremsbereitschaft zu gehen. Bei älteren Kindern (über 7 bis 8 Jahre) erfordert die vermutete Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr lediglich dann eine besondere Fahrweise und erhöhte Aufmerksamkeit, wenn diese eine unsicheres oder gar verkehrswidriges Verhalten zeigen.