Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 08.02.1991, Az.: Ss 27/91 - 15 Js 28955/89

Kraftfahrer; Unbesonnenheiten minderjähriger Radfahrer; Bremsbereitschaft; Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr; Fahrweise ; Erhöhte Aufmerksamkeit; Verhalten im Straßenverkehr

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
08.02.1991
Aktenzeichen
Ss 27/91 - 15 Js 28955/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12198
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:0208.SS27.91.15JS28955.0A

Fundstelle

  • ZfS 1991, 321

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschrift des § 3 Abs. 2a StVO verpflichtet einen Kraftfahrer nicht ohne weitere Anhaltspunkte, jederzeit mit Unbesonnenheiten eines elfjährigen Radfahrers zu rechnen und somit praktisch in Bremsbereitschaft zu gehen. Bei älteren Kindern (über 7 bis 8 Jahre) erfordert die vermutete Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr lediglich dann eine besondere Fahrweise und erhöhte Aufmerksamkeit, wenn diese eine unsicheres oder gar verkehrswidriges Verhalten zeigen.