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  • ab 23.10.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AbwÜPErl

Bibliographie

Titel
Überwachungsplan für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und den §§ 8 und 9 IZÜV
Redaktionelle Abkürzung
AbwÜPErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Mit dem als Anlage abgedruckten Überwachungsplan werden die Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25 - und der §§ 8 und 9 IZÜV vom 2. 5. 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756) für Abwasserbehandlungsanlagen i. S. des § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG umgesetzt.

Die Vorgaben des Überwachungsplans sind bei der Überwachung der Einhaltung der Erlaubnis oder Genehmigung nach § 8 Abs. 1 IZÜV sowie zur Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung nach § 8 Abs. 3 IZÜV anzuwenden.

Dieser Erl. tritt am 23. 10. 2014 in Kraft.

An den
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz

Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen
Städte