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  • ab 17.11.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt TBAbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlung "telefonische Beratungen" im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Redaktionelle Abkürzung
TBAbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und die Beihilfeträger von Bund und Ländern haben sich auf die nachfolgende gemeinsame Abrechnungsempfehlung für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie verständigt.

Die gemeinsame Abrechnungsempfehlung wird in der Anlage bekannt gemacht. Sie ist im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 17. 11. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Runderlasses vom 19. November 2020 (Nds. MBl. S. 1439)

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