Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.04.1997, Az.: L 6/4 Kn 36/96

Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null, wenn der Bünstigte die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes wegen grober Fahrlässigkeit nicht kannte

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
24.04.1997
Aktenzeichen
L 6/4 Kn 36/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 15119
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1997:0424.L6.4KN36.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 01.10.1996 - S 12 Kn 158/94

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen des § 45 SGB X liegt eine Ermessensreduzierung auf Null nicht immer schon dann vor, wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Vielmehr setzt die Rücknahme eines Verwaltungsaktes auch bei grober Fahrlässigkeit die Ausübung von Ermessen voraus.