Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.04.1997, Az.: L 4 Kr 115/96

Krankenversicherung; Techniker; Krankenkasse; Satzung; Freiwillig; Selbständiger; Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit; Entgeltfortzahlung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
24.04.1997
Aktenzeichen
L 4 Kr 115/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1997:0424.L4KR115.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stade 25.03.1996 - S 1 Kr 8/95

Amtlicher Leitsatz

§ 21 Abs 3 S 1 der Satzung der Techniker Krankenkasse, Stand 1.3.1994, (für freiwillig versicherte Selbständige entsteht der Anspruch auf Krankengeld am 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit) schließt auch bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben mehrphasigen Krankheit den Anspruch auf Krankengeld für die ersten 28 Tage der Arbeitsunfähigkeit aus. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 S 2 EFZG analog vorliegen.