§ 3a NSportFVO - Abweichende Vorschriften wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO)
- Amtliche Abkürzung
- NSportFVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
Wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die finanzielle Lage der Sportorganisationen dürfen im Haushaltsjahr 2021
- 1.
die Mindestbeträge nach § 3 Abs. 1 unterschritten werden und
- 2.
abweichend von § 3 Abs. 3 Satz 1 bis zu 6 Prozent der um die Mittel für die außersportliche Jugendarbeit gekürzten Finanzhilfe für Verwaltungsaufwand verwendet werden.