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  • ab 19.11.2010 (aktuelle Fassung)

Art. 4 KWBestÄndG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen
Redaktionelle Abkürzung
KWBestÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2011 außer Kraft.

Hannover, den 10. November 2010

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann Dinkla

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
David Mc Allister