Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.02.1985, Az.: L 10 Lw 16/84

Altershilfe; Landwirtschaft; Landwirt; Gartenbaubetrieb; Unternehmen; Ehefrau; Abgabe; Nutzungsänderung; Wirtschaftsfläche; Wirtschaftswert; Existenzgrundlage

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
28.02.1985
Aktenzeichen
L 10 Lw 16/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11439
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0228.L10LW16.84.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 07.08.1984 - S 1 Lw 1/84

Fundstellen

  • Breith 1985, 768
  • GVLAK RdSchr AH 11/85
  • SGb 1985, 510

Amtlicher Leitsatz

Ein landwirtschaftlicher Unternehmer eines Gartenbaubetriebes hat sein Unternehmen erst dann nach § 2 Abs 1 Buchst c GAL abgegeben, wenn ein seiner Ehefrau gehörender Hausgarten, der früher einmal zeitweise gärtnerisch genutzt wurde, auch rechtswirksam iS des § 2 Abs 3 und Abs 4 GAL abgegeben worden ist. Eine Nutzungsänderung dieser ehemaligen Wirtschaftsfläche ohne weiteres Zutun in einen Hausgarten der Ehefrau erfüllt nicht die abgaberechtlichen Voraussetzungen, wenn diese Fläche mehr als 25 vH des Wirtschaftswertes der festgesetzten Existenzgrundlage überschreitet (§ 2 Abs 7 GAL).