Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.02.1985, Az.: L 10 Lw 16/84
Altershilfe; Landwirtschaft; Landwirt; Gartenbaubetrieb; Unternehmen; Ehefrau; Abgabe; Nutzungsänderung; Wirtschaftsfläche; Wirtschaftswert; Existenzgrundlage
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 28.02.1985
- Aktenzeichen
- L 10 Lw 16/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11439
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0228.L10LW16.84.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Hildesheim 07.08.1984 - S 1 Lw 1/84
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 3 GAL
- § 2 Abs. 7 GAL
- § 2 Abs. 1 Buchst. c GAL
- § 2 Abs. 4 GAL
Fundstellen
- Breith 1985, 768
- GVLAK RdSchr AH 11/85
- SGb 1985, 510
Amtlicher Leitsatz
Ein landwirtschaftlicher Unternehmer eines Gartenbaubetriebes hat sein Unternehmen erst dann nach § 2 Abs 1 Buchst c GAL abgegeben, wenn ein seiner Ehefrau gehörender Hausgarten, der früher einmal zeitweise gärtnerisch genutzt wurde, auch rechtswirksam iS des § 2 Abs 3 und Abs 4 GAL abgegeben worden ist. Eine Nutzungsänderung dieser ehemaligen Wirtschaftsfläche ohne weiteres Zutun in einen Hausgarten der Ehefrau erfüllt nicht die abgaberechtlichen Voraussetzungen, wenn diese Fläche mehr als 25 vH des Wirtschaftswertes der festgesetzten Existenzgrundlage überschreitet (§ 2 Abs 7 GAL).