Art. 1 4. MÄStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
- Redaktionelle Abkürzung
- 4. MÄStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 9. Mai/16. Mai 2023 unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.
(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. März 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.