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  • ab 20.12.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 1 4. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
4. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. März 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.