4. MÄStVG,NI - Vierter Medienänderungsstaatsvertrag-Gesetz

Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
4. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 316 - VORIS 22620 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 4. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
4. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. März 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 4. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
4. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 14. Dezember 2023

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil