Abschnitt 1 JLGr1AnwSZRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst
- Redaktionelle Abkürzung
- JLGr1AnwSZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Aufgrund des § 59 NBesG vom 20. 12. 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. 12. 2020 (Nds. GVBl. S. 496), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 2. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1025)