Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.05.1986, Az.: L 7 Ar 344/85

Ermessen; Geldleistung; Sozialträger; Unterhalt; Zeitpunkt; Anhörung; Fristsetzung; Gelegenheit; Auszahlung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
13.05.1986
Aktenzeichen
L 7 Ar 344/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11584
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1986:0513.L7AR344.85.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 09.10.1985 - S 3 Ar 702/84

Amtlicher Leitsatz

Es ist keine rechtswidrige Ausübung des Ermessens, wenn der Leistungsträger die laufende Geldleistung an die Unterhalt gewährende Person oder Stelle erst von dem Zeitpunkt an auszahlt, in dem der Leistungsberechtigte angehört worden oder bis zu dem ihm unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit gegeben worden war, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.