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  • ab 01.01.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StVStatMiAV - B. Sonstige Mitteilungspflichten

Bibliographie

Titel
Mitteilungen an zentrale Register und für die Strafverfolgungsstatistik; Führungszeugnisse und besondere Auskünfte
Redaktionelle Abkürzung
StVStatMiAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33330000000003

Für sonstige Mitteilungspflichten der Gerichte als Vollstreckungsbehörden gilt Abschnitt A entsprechend, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.