§ 4 APVO-AD-Archiv - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-Archiv
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium des Archivwesens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen oder französischen Sprache verfügt.