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  • ab 18.11.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DfDuBeVGRE

Bibliographie

Titel
Durchführung des § 45 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes; Vereinfachung des Untersuchungsverfahrens bei Dienstunfällen
Redaktionelle Abkürzung
DfDuBeVGRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046102

2.
Der Bezugserlass wird aufgehoben.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung

Nachrichtlich:
An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts