Abschnitt 1 FBV§29StVO
Bibliographie
- Titel
- Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
- Redaktionelle Abkürzung
- FBV§29StVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100000000010
Bonn, den 26. Oktober 1979
StV 12/36.42.29
Im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO bekannt.
Dem Antrag sind die Anlagen 1 bis 8 beizufügen.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO vom Verbot von Rennen nach § 29 Abs. 1 StVO sind die gleichen Anlagen, abgestellt auf den jeweiligen Wettbewerb, zu verwenden.
Die Verkehrsblattverlautbarung
„Muster für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallies mit und ohne Sonderprüfung oder nur für Sonderprüfungen bei sonst nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nach § 29 StVO und der Vwv zu § 29 Abs. 2 StVO"
vom 22. November 1971 (VkBl 1971 S. 618) wird aufgehoben.
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
F r e i e r
An die
Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, selbständigen Gemeinden,
Bezirksregierungen.