FBV§29StVO,NI - Formblätter Veranstaltungen § 29 StVO

Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO

Bibliographie

Titel
Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
Redaktionelle Abkürzung
FBV§29StVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000010

RdErl. d. MW v. 28.3.1980 - 421-21.28

Vom 28. März 1980 (Nds. MBl. S. 509)

- GültL 113/160 -

- VORIS 93100 00 00 00 010 -

Der Bundesminister für Verkehr hat gemeinsam mit den für den Straßenverkehr und für die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden die Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO erarbeitet und mit Verlautbarung Nr. 242 vom 26.10.1979 (VkBl. S. 746) bekanntgegeben und gebeten, hiernach zu verfahren, um eine einheitliche Regelung im Bundesgebiet sicherzustellen. Die in der Anlage abgedruckte Verlautbarung des Bundesministers für Verkehr wird hiermit für das Land Niedersachsen für verbindlich erklärt.

Anlage

Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO

Abschnitt 1 FBV§29StVO

Bibliographie

Titel
Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
Redaktionelle Abkürzung
FBV§29StVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000010

Bonn, den 26. Oktober 1979

StV 12/36.42.29

Im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO bekannt.

Dem Antrag sind die Anlagen 1 bis 8 beizufügen.

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO vom Verbot von Rennen nach § 29 Abs. 1 StVO sind die gleichen Anlagen, abgestellt auf den jeweiligen Wettbewerb, zu verwenden.

Die Verkehrsblattverlautbarung

„Muster für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung von Zuverlässigkeitsfahrten und Rallies mit und ohne Sonderprüfung oder nur für Sonderprüfungen bei sonst nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nach § 29 StVO und der Vwv zu § 29 Abs. 2 StVO"

vom 22. November 1971 (VkBl 1971 S. 618) wird aufgehoben.

Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
F r e i e r

An die
Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, selbständigen Gemeinden,
Bezirksregierungen.

Anhang 1 FBV§29StVO

Bibliographie

Titel
Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
Redaktionelle Abkürzung
FBV§29StVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000010

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Anlage 1 FBV§29StVO

Bibliographie

Titel
Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
Redaktionelle Abkürzung
FBV§29StVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000010

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Anlage 2 FBV§29StVO

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Titel
Formblätter für erlaubnispflichtige Veranstaltungen nach § 29 StVO
Redaktionelle Abkürzung
FBV§29StVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000010

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