§ 1 HLBV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen
- Redaktionelle Abkürzung
- HLBV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Es ist in Niedersachsen verboten, unbemannte Heißluftballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird und die im Handel als "Himmelslaternen" vertrieben werden.