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  • ab 12.02.2014 (aktuelle Fassung)

§ 1 HLBV

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen
Redaktionelle Abkürzung
HLBV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011

Es ist in Niedersachsen verboten, unbemannte Heißluftballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird und die im Handel als "Himmelslaternen" vertrieben werden.