Sozialgericht Hannover
Beschl. v. 25.05.1993, Az.: S7 J 629/89

Diskriminierung; Frauen; Rentenversicherung; Pflichtbeiträge; Teilzeit

Bibliographie

Gericht
SG Hannover
Datum
25.05.1993
Aktenzeichen
S7 J 629/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 11912
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:SGHANNO:1993:0525.S7J629.89.0A

Fundstellen

  • BB 1993, 1593-1594 (Kurzinformation)
  • NZS 1993, 367-370 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Stellt eine nationale Regelung, die Beschäftigungen mit regelmäßig weniger als 15 Std. in der Woche und einem Arbeitsentgelt bis zu 1/7 der monatlichen Bezugsgröße von dem System der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließt, eine gegen Art. 4 Abs. 1 der EG-RL 79/7 verstoßende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, wenn hiervon wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind?

2. Falls die Frage zu 1) bejaht wird, ist Art. 4 Abs. 1 EG-RL 79/7 dahin auszulegen, daß die Anwartschaft für den Bezug einer Rente wegen EU auch ohne Pflichtbeitragszeiten erfüllt ist, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EU mindestens 3 Jahre eine nach nationalem Recht sozialversicherungsfreie Beschäftigung bis 15 Std. wöchentlich ohne Überschreitung der vorgesehenen Verdienstgrenzen ausgeübt wurde und der Leistungsausschluß bei dieser Form der Tz-Arbeit wesentlich mehr Frauen als Männer betrifft?