Sozialgericht Hannover
Beschl. v. 25.05.1993, Az.: S7 J 629/89
Diskriminierung; Frauen; Rentenversicherung; Pflichtbeiträge; Teilzeit
Bibliographie
- Gericht
- SG Hannover
- Datum
- 25.05.1993
- Aktenzeichen
- S7 J 629/89
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 11912
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:SGHANNO:1993:0525.S7J629.89.0A
Rechtsgrundlagen
- Art. 119 EWG-Vertrag
- Richtlinie 79/7 vom 19.12.1978
- § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Fundstellen
- BB 1993, 1593-1594 (Kurzinformation)
- NZS 1993, 367-370 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Stellt eine nationale Regelung, die Beschäftigungen mit regelmäßig weniger als 15 Std. in der Woche und einem Arbeitsentgelt bis zu 1/7 der monatlichen Bezugsgröße von dem System der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließt, eine gegen Art. 4 Abs. 1 der EG-RL 79/7 verstoßende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, wenn hiervon wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind?
2. Falls die Frage zu 1) bejaht wird, ist Art. 4 Abs. 1 EG-RL 79/7 dahin auszulegen, daß die Anwartschaft für den Bezug einer Rente wegen EU auch ohne Pflichtbeitragszeiten erfüllt ist, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EU mindestens 3 Jahre eine nach nationalem Recht sozialversicherungsfreie Beschäftigung bis 15 Std. wöchentlich ohne Überschreitung der vorgesehenen Verdienstgrenzen ausgeübt wurde und der Leistungsausschluß bei dieser Form der Tz-Arbeit wesentlich mehr Frauen als Männer betrifft?